September 2021
BITTE SCHÜTZEN SIE SICH UND ANDERE!
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 24.11.2021 verlängert.
- Bitte empfehlen Sie die Wahrnehmung der Impfangebote!
- Bieten Sie weiterhin das Home-Office an, wo immer dies möglich ist.
- Die Ausbreitung des Virus und seiner Varianten durch effektive Kontaktreduzierung muss weiter eingedämmt werden.
- Für Präsenzarbeit gelten die bisher bekannten AHA+L Hygiene- Regelungen uneingeschränkt weiter.
- Es ist darauf zu achten, dass überall dort, wo notwendige Abstände nicht eingehalten werden können, zwingend medizinische Masken zu tragen sind. Diese hat das Unternehmen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
- Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertestzentren Ihrer regionalen Anbieter, z. B. in Impfzentren, Apotheken, bei Ärzten und in Krankenhäusern.
- Zusätzlich sind die Arbeitgeber aufgefordert, allen Beschäftigten die den Betrieb betreten, Schnelltests oder Selbsttests unter Aufsicht anzubieten.
- Bitte vermeiden Sie weiterhin alle nicht zwingend notwendigen Kontakte und Reisen.
- Durch die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Bundes- und Landesregierungen können Sie aktiv an der Verringerung der Infektionszahlen mitwirken.
Die jeweils aktuellen „Corona-Verordnungen“ aller Bundesländer finden Sie über diesen LINK.
Thema Schule
Ab diesem Monat haben alle Bundesländer wieder den Schulunterricht aufgenommen. Handlungsbedarf und Augenmaß sind erforderlich, um nicht wieder in den Distanzunterricht gehen zu müssen…
Informationen zum Infektionsschutz in Schulen können Sie hier abrufen.
Änderung von Gesetzen und Verordnungen
Durch Änderungen europäischer Verordnungen ist das nationale Regelwerk anzupassen.
Damit traten im letzten Monat einige Änderungen in Kraft, weitere Änderungen wurden bereits angekündigt.
Änderungen betreffen im Wesentlichen:
- das Produktsicherheitsgesetz,
- die Betriebssicherheitsverordnung,
- die Biostoff- und
- die Gefahrstoffverordnung.
Neu
Neue technische Regeln
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA – hat Aktualisierungen und neue technische Regeln veröffentlicht.
Den Zugriff zu den jeweils aktuellen Fassungen der einzelnen Regelwerke erhalten Sie über die folgenden Links:
Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS
Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – TREMF
Neues und aktualisiertes aus der DGUV
DGUV Information 202-081
Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen
DGUV Information 205-039
Faltkarte: Feuerlöscher richtig einsetzen
DGUV Information 211-019
Arbeitsschutzmanagementsysteme – Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen
DGUV Information 213-106
Explosionsschutzdokument
DGUV Grundsatz 315-390
Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik