Februar 2021
BITTE SCHÜTZEN SIE SICH UND ANDERE!
Setzen Sie die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung um.
- Entsenden Sie zum Schutz der Bevölkerung so viele Beschäftigte wie möglich in das Home-Office.
- Soweit Präsenzarbeit unvermeidbar ist, gelten die bisher bekannten Hygiene- Regelungen uneingeschränkt weiter.
- Für jeden Beschäftigten sind mind. 10 m² Fläche zur Verfügung zu stellen.
- Zusätzlich ist darauf zu achten, dass überall dort, wo notwendige Abstände nicht eingehalten werden können, zwingend medizinische Masken zu tragen sind. Diese hat das Unternehmen zu stellen.
- Empfehlen Sie den Beschäftigten die Nutzung der Corona-App.
Aktuelles Update vom 10.02.21. – Jetzt auch auf älteren Smartphones nutzbar. - Bitte vermeiden Sie alle nicht zwingend notwendigen Kontakte und Reisen.
- Durch die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Bundes- und Landesregierungen können Sie aktiv an der Verringerung der Infektionszahlen mitwirken.
NEUES im Regelwerk
DGUV Information 201-029
Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern
DGUV Information 203-005
Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen
DGUV Information 203-036
Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionsanwendungen
DGUV Information 204-011
Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma
DGUV Information 209-022
Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen
DGUV Information 213-032
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst
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