Beratung
Jeder vermiedene Unfall erspart Ihnen Ärger und zusätzliche Kosten!

Mitarbeiterunterweisungen vor Ort
Es ist nicht neu:
Jedes Unternehmen ist u. a. gesetzlich verpflichtet:
- sich sicherheitstechnisch beraten zu lassen,
- Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und aktuell zu halten,
- Flucht- und Rettungswegepläne sowie weitere Notfallpläne zu erstellen,
- alle Beschäftigten aktuell, verständlich und zeitnah zu unterweisen,
- alle relevanten Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu jeder Zeit zu erfüllen!
Sind Ihnen die aktuellen Regelungen und zukünftigen Änderungen im Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz bekannt?
Sind auch die Beschäftigten der Fremdfirmen in die betrieblichen Notfallpläne eingewiesen worden?
Werden Fremdfirmeneinsätze abgestimmt und nachweisbar koordiniert?
Werden alle Anforderungen an Notfallpläne und -ausstattungen in Ihrem Unternehmen vollständig erfüllt?
Lässt Ihnen das Tagesgeschäft vielleicht kaum Zeit für diese Themen?
Mit ABW als Partner kann die Geschäftsleitung wieder die Kernkompetenzen des Unternehmens verfolgen!
Sicherheit mit ABW
Ihre Vorteile
- praktische Fachkunde nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes und DGUV- Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- über 25 Jahre Berufspraxis in der Arbeitssicherheit, im Gesundheitsschutz und im Brandschutz in unterschiedlichen Branchen
- Branchen- und fachspezifisches Wissen über die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten der Vorgaben zur Präventionsverpflichtung
- sofortige Information über Änderungen der für Sie relevanten Rechtsnormen
- u.v.a.m.